Wallbox im Mehrfamilienhaus und Mietwohnung: So gelingt die Umsetzung
21.03.2023
Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie als Eigentümer einer Wohnung, Mieter und als Vermieter bzw. Objekteigentümer zu Ihrer privaten Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus kommen.
Bis vor nicht allzu langer Zeit war es für Bewohner von Mehrfamilienhäusern wie Mietern und Eigentümern einer Wohnung nahezu unmöglich, eine Wallbox in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz installieren zu lassen. Das ist nun anders.
Vermieter bzw. Objekteigentümer steigern mit der Errichtung einer Ladeinfrastruktur den Wert Ihrer Immobilie deutlich und werden ein proaktives Zahnrad der Verkehrswende.
Wir empfehlen deshalb allen Parteien bereits im Voraus: Arbeiten Sie zusammen und ziehen Sie an einem Strang. Setzen Sie das Vorhaben als Gesamtlösung im Mehrfamilienhaus gemeinsam überparteilich um, sinken die Kosten und der Aufwand im Nachhinein für alle erheblich.
Die Installation einer Wallbox für Wohnungseigentümer und Mieter ist nun einfacher
Das WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) und Paragraf 554 im BGB regeln, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder Mietwohnung die Genehmigung für den Einbau einer Wallbox an ihrem Tiefgaragen-Stellplatz oder eigenem Parkplatz verlangen können. Jeder Mieter oder Wohnungseigentümer hat somit grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf eine Wallbox zum Laden ihres Elektroautos.
Als Vermieter oder Eigentümer eines Objektes behalten Sie dennoch das Mitspracherecht bei der konkreten Umsetzung des Vorhabens.
Szenario 1: Als Wohnungseigentümer zur Wallbox im Mehrfamilienhaus
Als Eigentümer einer Wohnung im Mehrfamilienhaus sind Sie in der Regel Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und unterstehen einer Wohnungsbaugenossenschaft oder Immobiliengesellschaft, die von einer beauftragten Hausverwaltung verwaltet wird. In diesem Fall greift das Wohnungseigentumsgesetz. Die anderen Parteien können nur darüber mitbestimmen, wie die Baumaßnahme ausgeführt wird, nicht aber das Bauvorhaben komplett ablehnen. Dennoch haben sie ein Mietspracherecht über die Art der Durchführung zur Errichtung der Ladelösung.
Zuallererst sollten die Eigentümer, die eine Wallbox installieren wollen, alle Miteigentümer innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), beziehungsweise die Wohnungsbaugenossenschaft oder Immobiliengesellschaft über ihren Wunsch in Kenntnis setzen – am besten per Brief oder elektronisch per E-Mail.
Gut ist es bereits im Voraus, Mitstreiter zu suchen, die ebenfalls an einer Lademöglichkeit für ihr Elektroauto interessiert sind. Das ist besonders wichtig, weil so von Anfang an ganzheitliche Ladesysteme angedacht werden können, die für mehrere Nutzer geeignet sind und das Hausstromnetz nicht überlasten. Sind mehrere Interessenten vorhanden, dann verringern sich außerdem auch die Kosten für den Einzelnen.
Für Gespräche mit anderen Miteigentümern möchten wir Ihnen einige überzeugende Argumente mit an die Hand geben:Beispielsweise müssen eventuelle Baumaßnahmen als gemeinsames Projekt nur einmalig durchgeführt werden. Stichwort: Lärmbelästigung. Die entsprechende Erhöhung des Hausanschlusses bzw. das Lastmanagement des Anschlusses kann direkt mitgedacht werden und ist besser lösbar. Zudem steigert eine Ladeinfrastruktur die Attraktivität und den Wert der Immobilie, wodurch diese langfristig zukunftsfähig ist. Mit dem Umstieg auf eine eigene Ladeinfrastruktur leistet die gesamte Wohneinheit einen Beitrag zum Umweltschutz. |
Als Eigentümer einer Wohnung sollten Sie sich im zweiten Schritt darüber informieren, welche Wallboxen für ihr Vorhaben infrage kommen.
Vor der Errichtung einer oder mehreren Wallboxen bzw. Ladeinfrastruktur ist die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten durch einen technischen Planer von enormer Wichtigkeit, um den genauen Installationsaufwand abzuschätzen. Solch ein technischer Gebäude-Check vor Ort und das auf dieser Basis erstellte Konzept für die Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur dient Ihnen und den anderen Parteien als Planungs- und Entscheidungsgrundlage.
Den Antrag müssen Wohnungseigentümer fristgerecht an die Eigentümerversammlung stellen.
Aufgepasst: Eigentümerversammlungen finden in der Regel nur einmal jährlich statt.
Im besten Fall sind Sie und die anderen Wohnungseigentümer auf dem gleichen Wissensstand und bekennen sich zu einer gesamtheitlichen Ladelösung für das Wohnobjekt. Zwar können die anderen Parteien Ihren Antrag nicht ablehnen, aber bei der Ausgestaltung der Errichtung mitentscheiden.
Nachdem ein Konzept für die optimale Ladeinfrastruktur erstellt und von Ihnen in der Versammlung abgenommen wurde, werden die gewünschten Wallboxen, das Zubehör und das benötige Material installiert. Mit zertifizierten Elektrikern wie von smarter-fahren sind Sie hier auf der sicheren Seite.
Szenario 2: Als Mieter zur Wallbox im Mehrfamilienhaus
Auch für Mieter einer Mietwohnung im Mehrfamilienhaus gestaltet sich die Installation einer eigenen Wallbox in der Tiefgarage oder an einem anderen Stellplatz – zum Beispiel im Freien – dank Paragraf 554 BGB nun einfacher.
Mieter sollten ihren Vermieter bzw. Objekteigentümer unbedingt in einem persönlichen Gespräch über das Vorhaben unterrichten. Es könnte zum Beispiel sein, dass der Vermieter sowieso schon plant, eine Ladeinfrastruktur zu errichten. Sie bekommen zudem ein Gespür dafür, wie offen er Ihrem Vorhaben gegenübersteht.
Für das Gespräch mit Ihrem Vermieter bzw. Objekteigentümer möchten wir Ihnen einige überzeugende Argumente mit an die Hand geben:Beispielsweise müssen eventuelle Baumaßnahmen als gemeinsames Projekt nur einmalig durchgeführt werden. Die entsprechende Erhöhung des Hausanschlusses bzw. das Lastmanagement des Anschlusses kann direkt mitgedacht werden und ist besser lösbar. Zudem steigert eine Ladeinfrastruktur die Attraktivität und den Wert der Immobilie, wodurch diese langfristig zukunftsfähig ist. Mit dem Umstieg auf eine eigene Ladeinfrastruktur leistet die gesamte Wohneinheit einen Beitrag zum Umweltschutz. |
Außerdem sollten Sie Mitstreiter suchen – je mehr mitmachen, desto klarer wird der Bedarf und dessen Auswirkung auf die Kapazität des Hausstromnetzes. Stichwort: Lastmanagement. Zudem sinken die Kosten für alle Parteien und die Entscheidung wird erleichtert.
Vorsicht als Mieter: Vermieter bzw. Eigentümer der Immobilie können verlangen, dass bauliche Veränderungen beim Auszug rückgängig gemacht werden. Als Antragsteller übernehmen Sie damit auch die Kosten für den Rückbau. Eröffnen Sie deshalb frühzeitig das Gespräch mit den Parteien, die beim Vorhaben ein Mitspracherecht haben. Überzeugen Sie sie von einer ganzheitlichen Ladelösung, bei der sich der Vermieter zumindest finanziell beteiligt.
Im Anschluss sollten Sie und wenn möglich auch die anderen Mietparteien das Vorhaben in einem Brief oder per E-Mail an den Vermieter schicken. Eine Frist gibt es hierbei nicht zu beachten.
Verbieten kann Ihnen der Vermieter bzw. der Objekteigentümer die Errichtung einer privaten Wallbox zwar nicht. Dennoch behält er ein Mitspracherecht bei der konkreten Umsetzung. Das regelt Paragraf 554 des BGB.
Gleichzeitig gibt es Ausnahmen: Wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann, besteht kein Anspruch für Sie als Mieter. Beispiel: Denkmalschutz.
Wenden Sie sich für ein passendes Angebot zur Umsetzung an den Handwerker oder das Stadtwerk Ihres Vertrauens.
Der Vermieter bzw. der Eigentümer der Immobilie sollte sich im nächsten Schritt um einen Gebäude-Check kümmern. Unsere Experten untersuchen während des Gebäude-Checks sorgfältig alle Gegebenheiten vor Ort und zeigen Ihnen Lösungsmöglichkeiten einer Installation am gewünschten Standort auf. Außerdem klären wir mit dem Netzbetreiber, inwieweit die Installation über die Hausanschlussleistung machbar ist.
Nachdem ein Konzept für die optimale Ladeinfrastruktur erstellt und von Ihrem Vermieter bzw. Objekteigentümer abgesegnet wurde, werden die gewünschten Wallboxen, das Zubehör und das benötige Material installiert. Mit zertifizierten Elektrikern wie von smarter-fahren sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei einer ganzheitlichen Ladelösung wird außerdem das Backend fachmännisch eingebunden und in Betrieb genommen. Die Nutzer der Wallboxen bzw. Ladeinfrastruktur erhalten zudem eine Einweisung und Erklärung der Funktionen.
Szenario 3: Als Vermieter zur Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Mit der richtigen Vorbereitung birgt auch die technische Umsetzung einer ganzen Ladeinfrastruktur für Ihre Immobilie keine größeren Herausforderungen. Mit smarter-fahren lässt sich Ihr Vorhaben unkompliziert realisieren.
Wer übernimmt die Kosten für die Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus?
Grundsätzlich zahlt laut Gesetz der Antragsteller die Kosten für die Errichtung einer Lösung zum Laden von E-Autos. Die Ladelösung gehört ihm dann auch, beim Auszug kann er die Ladelösung mitnehmen.
Die Mietparteien und Vermieter können darüber hinaus aber eine abweichende Verteilung der Kosten und Nutzungen beschließen.
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter bzw. Eigentümer der Immobilie sich nicht an den Kosten für die Installation beteiligen muss. Sollte er die Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur als eine sinnvolle Investition für sein Mietobjekt ansehen, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er die Kosten für die Installation der Ladestation teilweise oder im besten Fall ganz übernimmt. Dabei entstehen auch im Nachhinein keine Reibereien, wenn Mietparteien wegfallen und hinzukommen.
Die Verteilung bzw. Übernahme der Kosten sollte schon geregelt sein, bevor der Antrag gestellt wird.
Förderungen für Wallboxen bzw. der Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Profitieren Sie als Mieter, Wohnungseigentümer und Vermieter bzw. Objekteigentümer von attraktiven Förderungen durch Bund und Länder speziell für die Installation von Wallboxen in Mehrfamilienhäuser.
Beispielsweise fördert progres.NRW die Konzeptionierung von Ladeinfrastruktur in Gebäuden ab vier Wohneinheiten mit bis zu 15.000 Euro und mit bis zu 1.000 Euro pro Ladepunkt. Private Ladelösungen werden so für alle Beteiligten deutlich attraktiver. Stand: März 2023.
So funktioniert die Abrechnung der Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Wollen in einem Mehrfamilienhaus mehrere Parteien eine oder mehrere Wallboxen zum Laden von Elektroautos nutzen, sollte geregelt werden, wie der verbrauchte Ladestrom gezählt, zugeordnet und abgerechnet wird. Dafür gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:
Fazit: Wallbox bzw. Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus
Man kann es nicht oft genug erwähnen: Versuchen Sie als Mieter oder Eigentümer eine Wohnung so viele Mitstreiter zu finden, wie es nur geht. Zum einen können Sie so einfacher die Entscheider-Instanzen wie Vermieter oder WEGs überzeugen und zum anderen müssen Sie die Kosten für die Umsetzung nicht allein tragen.
Eine ganzheitliche Lösung inklusive Leitungsinfrastruktur sollte für alle Mietparteien mit Hinblick auf die Kosten, Aufwände und Belastungen durch die baulichen Veränderungen stets das gemeinschaftliche Ziel sein.
Stehen Sie als Vermieter bzw. Objekteigentümer dem Thema offen gegenüber. Die Elektromobilität ist nicht mehr aufzuhalten. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis Sie einen Antrag erhalten. Kommen Sie dem zuvor und beteiligen Sie sich als moderner Wohnraumschaffer maßgeblich an der Verkehrswende.